Unsere AGB´s

§ 1 Geltungsbereich

Die Leistungen von Driversity erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

(im nachfolgenden: AGB)

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zum Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden

Änderungen dieser Bedingungen, insbesondere abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Ein

Schweigen unsererseits auf abweichende Geschäftsbedingungen ist nicht als Einverständnis anzusehen und zwar auch dann nicht,

wenn wir vorbehaltlos leisten.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns 

durch einen Mietvertrag schriftlich bestätigt worden sind. 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde leistet bei Hochzeits- und Eventfahrten spätestens 14 Tage  nach Vertragsabschluss und 14 Tage vor dem vereinbarten Termin eine

Vorauszahlung von 50 % des Auftragswertes. Der Restbetrag wird im Anschluss an die Leistungserbringung von uns in Rechnung gestellt  

und ist sofort zur Zahlung fällig.

Etwaig anfallende Parkgebühren sind nicht im Preis enthalten und werden nach ihrer Entstehung dem Kunden gegenüber pauschal in Rechnung gestellt.

Bei einer von uns unverschuldeten Überschreitung des vereinbarten Leistungserbringungszeitraums erfolgt eine Berechnung der Mehrzeit

gegenüber dem Kunden für Chauffeurservices im Halbstundentakt je angefangener halber bzw. ganzer Stunde.

Der Preis für eine halbe Stunde bzw. eine Stunde entspricht dabei dem Preis für eine halbe bzw. eine Stunde wie er sich rechnerisch aus der im Auftrag

genannten Preis ergibt.

§ 4 Stornierung

Stornierungen des Auftrages durch den Kunden sind bis zu 7 Tagen vor der vereinbarten Leistungszeit kostenfrei möglich.

Stornierungen durch den Kunden bis zu vier Tage vor der vereinbarten Leistungszeit sind möglich, wobei in einem solchen Fall 50 % des

vereinbarten Preises durch den Kunden zu zahlen sind.

Im Falle eines Nichterscheinens sind 100 % des vereinbarten Preises durch den Kunden zu zahlen sind.

Als Nichterscheinen gilt die Nichtabnahme der Leistung zum vereinbarten Leistungszeitpunkt plus 30 Minuten.

Kann der Fahrauftrag durch Erkrankung des Chauffeurs oder behördliche Maßnahme nicht ausgeführt werden, hat der Kunde Anspruch auf 

Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages. Anderweitige Ansprüche können in den genannten Fällen nicht geltend gemacht werden.

§ 5 Haftung

Unsere Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet, jährlich überprüft und befinden sich in einwandfreiem Zustand. Dennoch können aufgrund des 

Alters unvorhersehbare technische Defekte auftreten, für die keine Haftung übernommen werden kann.

Ebenso kann keine Haftung für unvorhersehbare widrige Umstände wie Verkehrshindernisse (z.B. Verkehrsstaus, Baustellen etc.), Unwetter o.ä. 

übernommen werden.

Durch den Kunden verursachte Fahrzeugschäden haftet der Kunde. Entsprechende Schadensersatzansprüche werden an den Verursacher gestellt.

Jeder Fahrzeugeinsatz ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für Chaufferdienste versichert. Driversity haftet nicht für Schäden, die durch 

Fremdverschulden zu vertreten sind.

Entsprechende Schadensersatzansprüche sind an den Verursacher zu stellen. Die Haftung für durch Driversity verursachte Sachschäden ist auf

500 Euro begrenzt.

§6 Blumenschmuck

Das Anbringen von Blumenschmuck am Auto ist nach Absprache möglich.

Blumenschmuck kann von Driversity gegen Aufpreis bereitgestellt und angebracht werden.

Wird Blumenschmuck vom Kunden gestellt, dürfen keine Metallteile (z.B. Draht) oder andere Teile enthalten, die das Fahrzeug beschädigen können.

Durch Blumenschmuck, die der Kunde selbst stellt, ist der Kunde für auftretende Schäden am Fahrzeug selbst Haftbar.

Der Blumenschmuck ist mit einem ausreichend starkem Sauger anzubringen. 

Das Anbringen und Abnehmen des Blumenschmucks am Auto erfolgt durch den Chauffeur oder den Floristen. 

 §7Aufsichtspflicht

Wird das Fahrzeug für Ausstellungen, Werbeaktionen o. ä. angemietet, hat der Kunde für einen diebstahlsicheren Standplatz und Schutz

vor unbefugtem Hantieren am Fahrzeug zu sorgen.

Der Kunde haftet für das Abhandenkommen des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, ebenso für Beschädigungen durch Dritte oder Umstände, die der

Kunde nicht zu vertreten hat.

§ 8 Höhere Gewalt

Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer

der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

Als Leistungshindernisse gelten Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, Verkehrsunfälle und

Straßenblockaden, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare

unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse.

In einem solchen Fall ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten und die Auswirkungen für die andere 

Vertragspartei im Rahmen des Zumutbaren so gering wie möglich zu halten.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepuplik Deutschland in der im

Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

Gerichtsstand ist Chemnitz

§ 10 Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser 

AGB nicht berührt

 

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